Allgemeine Beherbergungsbedingungen

Allgemeine Beherbergungsbedingungen des Beherbergers Landhotel Schützenhof Familie Franz und Petra Vogl OG,
im Folgenden kurz Unterkunft genannt.

GELTUNG
Vertragsgrundlagen: Die Unterkunft schließt Verträge mit dem Gast und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von der Unterkunft erstellten schriftlichen Angebote (z.B. in Katalogen, Folder oder Angaben auf Websites oder auf Buchungsplattformen etc.), sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Beherbergungsbedingungen: Diese Allgemeinen Beherbergungsbedingungen liegen sinngemäß sämtlichen Vertragsschlüssen zugrunde, die der Gast im Rahmen der Beherbergung tätigt (z.B. Konsumationen an der Bar, Souvenirshops, Zusatzleistungen wie Massagen etc.). Vertragsbestandteile von Seiten des Gasts sind nicht Bestandteil des Beherbergungsvertrags.
Zusatzvereinbarungen: Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt für Unternehmer auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (wie Kataloge, Folder oder Angaben auf Websites oder Buchungsplattformen etc.), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Beherbergungsbedingungen der Unterkunft gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen der Unterkunft und von Vertragselementen des Gasts gehen alle Vertragselemente der Unterkunft vor.

VERTRAGSABSCHLUSS
Angebot durch die Unterkunft: Angebote der Unterkunft an den Gast, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Gast oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Katalogs oder Webshops bzw. Buchungstools, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Gast: Erteilt der Gast aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot der Unterkunft, also z.B. bei Zusatzaufträgen, einen Auftrag (Buchung), so ist der Gast als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei der Unterkunft gebunden.
Annahme durch die Unterkunft: Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch die Unterkunft zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Buchungsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass die Unterkunft z.B. durch für den Gast ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass die Unterkunft den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages (Buchung) stellt noch keine Auftragsannahme dar.

LEISTUNGSUMFANG UND AUFTRAGSABWICKLUNG DES AUFTRAGGEBERS
Erfüllungsort bei Unternehmern: Erfüllungsort ist der Standort der Unterkunft, in der der Gast untergebracht ist oder wird.
Leistungsumfang: Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung der Unterkunft. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Gast ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags (Buchung) sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich.
Fachgerechte Leistung: Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet die Unterkunft eine fachgerechte Beherbergung bzw. eine fachgerechte Ausführung von gesondert vereinbarten Zusatzleistungen. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat die Unterkunft bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen: Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist die Unterkunft berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen: Die Unterkunft ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Vereinbarte Fremdleistungen: Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Gast vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), besteht die vertragliche Verpflichtung ausschließlich in der Beistellung eines Dritten. Die Unterkunft ist bei vereinbarten Fremdleistungen daher nur verpflichtet, jemand anderen auszuwählen, der die Leistung auf Grund eines eigenen Vertrags mit dem Gast erbringt.
Die Unterkunft ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Gasts als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Gasts zu beauftragen. Sofern die Unterkunft den Vertrag im eigenen Namen und / oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Gasts zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung. Der Dritte ist daher nicht bei der Verfolgung der Interessen von der Unterkunft tätig und damit nicht in das Interessenverfolgungsprogramm der Unterkunft und damit auch nicht in den Risikobereich der Unterkunft einbezogen.
Unabhängig von der Bezeichnung stellen Ausflüge, Fitnessangebote und Massagen etc. sofern nicht von der Unterkunft selbst durchgeführt immer vereinbarte Fremdleistungen dar.
Die Unterkunft ist daher bei vereinbarten Fremdleistungen nicht zur Erbringung der konkreten Leistung verpflichtet.
Da die Leistung der Unterkunft ausschließlich in der Beistellung eines Dritten besteht, ist der Gast verpflichtet, auf jederzeitiges Verlangen der Unterkunft in den von der Unterkunft mit dem Dritten geschlossen Vertrag über vereinbarte Fremdleistungen einzutreten und die Unterkunft aus diesem Vertragsverhältnis schad- und klaglos zu halten.
Teilbare Leistungen: Bei teilbaren Leistungen ist die Unterkunft berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

REGELUNGEN ZUR BEHERBERGUNG UND ZUSÄTZLICHEN LEISTUNGEN
Beginn und Ende der Beherbergung: Der Gast ist berechtigt, sein Zimmer am Anreisetag ab 16.00 Uhr zu beziehen und ist verpflichtet, dieses am Abreisetag um spätestens 11.00 Uhr geräumt von den eigenen Fahrnissen im Rahmen des Checkouts zu übergeben. Sofern der Gast dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Unterkunft berechtigt, den Folgetag – aliquot (1 Tag) zu dem bereits bezahlten Entgelt – in Rechnung zu stellen.
Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht. Der Entgeltanspruch bleibt davon unberührt.
Kinder und Jugendliche. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre ist es nicht erlaubt, ohne Begleitung einer Aufsichtsperson in der Unterkunft zu übernachten.
Unter- und Weitervermietung, Besuch. Dem Gast ist eine Unter- und / oder Weitervermietung nicht gestattet.
Dem Gast ist es untersagt, ohne vorangehende ausdrückliche Zustimmung durch die Unterkunft, dritte Personen in den Beherbergungsräumlichkeiten zu empfangen. Bei Zuwiderhandeln ist die Unterkunft berechtigt, dem Gast ein Beherbergungsentgelt – aliquot (1 Tag) zu dem bereits bezahlten Entgelt – entsprechend der Dauer der Anwesenheit des Besuchers in Rechnung zu stellen.
Ausflüge, Fitnessangebote und Massagen: Der Gast hat die Unterkunft vor Beauftragung der Zusatzleistung über etwaige gesundheitliche Probleme zu informieren. Der Gast hat Mitreisende, sofern diese Leistungen in Anspruch nehmen darüber aufzuklären, dass diese der Unterkunft etwaige gesundheitliche Probleme mitteilen.
Sollte die Unterkunft aufgrund offensichtlicher Beschwerden des Gastes Zweifel an den physischen und psychischen Voraussetzungen des Gastes oder dessen Mitreisenden haben, ist die Unterkunft berechtigt, die Leistungserbringung jederzeit abzubrechen, ohne dass der Entgeltanspruch dadurch geschmälert wird.
Mitbringen von Speisen und Getränken. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Unterkunft berechtigt ein entsprechendes Serviceentgelt zu verlangen.
Rauchen. Das Rauchen in sämtlichen Räumlichkeiten der Unterkunft ist verboten. Im Falle des Zuwiderhandelns hat der Gast eine Reinigungspauschale in Höhe von EUR 100,00 zu bezahlen.
Tierhaltung: Die Mitnahme von Tieren, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Unterkunft zulässig.
Beendigung der Beherbergung aus wichtigem Grund. Die Unterkunft ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern eine weitere Beherbergung für die Unterkunft unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Gast
– von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
– von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
– die Rechnungen der Unterkunft nicht fristgerecht bezahlt;
– das zur Verfügung gestellte Zimmer unter- und/oder weitervermietet.

ABWERBEVERBOT
Abwerbeverbot: Der Gast darf keine anderen Gäste oder Mitarbeiter von der Unterkunft abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 10.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

ENTGELT
Preise: Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer zzgl. Abgaben, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer und inkl. Abgaben in der gesetzlichen Höhe.
Zusatzleistungen: Alle Leistungen der Unterkunft, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt. Dazu zählen beispielsweise Garagierung, Massagen, Konsumation an Bars etc.

ANZAHLUNG
Kostenvorschuss & Besicherung: Die Unterkunft ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes oder die Besicherung des vereinbarten Entgelts beispielsweise durch Bekanntgabe der Kreditkartennummer zu verlangen.
Teilleistungen: Die Unterkunft ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
Ungerechtfertigter Rücktritt: Für den Fall, dass der Gast von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der Unterkunft ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt der Unterkunft trotzdem das vereinbarte Entgelt. Die Unterkunft muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn die Unterkunft aus einem in der Sphäre des Gasts liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

ZAHLUNG
Fälligkeit: Die Rechnungen der Unterkunft sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig.
Zahlbarkeit: Die Rechnungen der Unterkunft sind mit Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung durch den Gast als Unternehmer. Gäste sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen der Unterkunft aufzurechnen, außer die Forderung des Gasts wurde von der Unterkunft schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Gästen ist ausgeschlossen.
Zurückbehaltungsrecht der Unterkunft: Der Unterkunft steht das Recht zu, zur Sicherung ihrer Forderungen aus der Beherbergung und Verpflegung sowie sonstigen Forderungen aus beispielsweise Garagierung die eingebrachten Sachen der Gäste zurückzubehalten.
Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Gast hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Ratenzahlung: Soweit die Unterkunft und der Gast eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

HAFTUNG
Rügeverpflichtung bei Unternehmern: Der Gast hat nach Bezugnahme der Unterkunft bzw. Zurverfügungstellung der vereinbarten Räumlichkeiten oder Erbringung sonstiger Listungen allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Gast mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste.
Die Rüge des Gasts hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben.
 Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Gast ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Gasts ausgeschlossen.
Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts.
Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt.
Dem Gast als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl der Unterkunft zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist beim Unternehmer weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern: Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Gasts sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Unterkunft beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter: Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Die jeweiligen Dritten, die die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen der Unterkunft. Die Unterkunft haftet daher ausschließlich für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Gasts herangezogen, dann haftet die Unterkunft überhaupt nicht für den Dritten.
Beweislast bei Unternehmern: Eine Beweislastumkehr zu Lasten der Unterkunft ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Gast zu beweisen.
Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Gast ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

ONLINE STREITBEILEGUNG
Online Streitbeilegungsplattform für Konsumenten: Zur Schlichtung von Streitigkeiten mit Konsumenten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/odr) errichtet. Die Unterkunft entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht die Unterkunft unter Landhotel Schützenhof Familie Franz und Petra Vogl OG, Dorfstraße 14, 5330 Fuschl, zur Verfügung.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Anzuwendendes Recht: Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Gast und der Unterkunft ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.
Gerichtsstand bei Unternehmern: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Unterkunft und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. Die Unterkunft ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand der Unterkunft und des Unternehmers berechtigt.

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